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1 common-law
adjective* * *adjective (referring to a relationship between two people who are not officially married, but have the same rights as husband and wife: a common-law marriage; a common-law wife/husband.)* * *ˈcom·mon-law\common-law husband/wife Lebensgefährte m/Lebensgefährtin f* * *common-law marriage eheähnliches Zusammenleben;his common-law wife die Frau, mit der er in eheähnlicher Gemeinschaft lebt* * *adjective
См. также в других словарях:
Eheähnliche Gemeinschaft — Die Rechtsprechung definiert die eheähnliche Gemeinschaft, die auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet wird, als »Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft von Mann und Frau«. Beide fühlen sich aneinander gebunden. Anders als bei… … Universal-Lexikon
nichteheliche Lebensgemeinschaft: Rechte, Pflichten, Ansprüche — Die Rechtsprechung definiert die nicht eheliche Lebensgemeinschaft als »Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft von Mann und Frau«. Beide fühlen sich aneinander gebunden. Anders als bei der Ehe fehlt jedoch eine umfassende… … Universal-Lexikon
Familie — Verwandtschaft; Klan; Angehörige; Clan (umgangssprachlich); Sippe; Stamm; Geschlecht; Geblüt; Blutsbande; Haus; Familienbande … Universal-Lexikon